Grüne bringen Baumschutzsatzung auf den Weg

„Die Sicherung und Verbesserung von Luft- und Lebensqualität sind heute wichtiger denn je. Versiegelte Flächen heizen sich im Sommer stark auf, Maßnahmen zur Klimawandelanpassung werden somit immer bedeutender. Ich freue mich daher sehr, dass der Stadtrat unserer Initiative gefolgt ist und die Baumschutzsatzung verabschiedet hat“, erklärt Jutta Wegmann, Grünen Beigeordnete der Stadt Kandel.

Über die verabschiedete Baumschutzsatzung sind alle Bäume geschützt, unabhängig davon, ob diese auf privatem oder öffentlichem Grund stehen. Die folgenden Kriterien wurden nach dem Vorbild von Baumschutzsatzungen von Karlsruhe und Landau für Kandel angepasst:

  • Wirtschaftlich nicht genutzte Bäume im Stadtgebiet
  • Bäume mit Stammumfang ab 120 cm
  • Obstbäume mit Kronenansatz ab 1,60 m (Hochstämme)
  • Baumgruppen, wenn der Umfang der einzelnen Stämme größer 60 cm ist
  • Alle Bäume auf öffentlichen Verkehrsflächen, sowie Ersatzpflanzungen, unabhängig vom Stammdurchmesser

Ausnahmen werden bei unzumutbaren Härten, wenn das öffentliche Interesse gewahrt werden muss oder auf Antrag bei der Stadt gewährt.

„Wir haben bewusst weniger strenge Voraussetzungen definiert als in Vorbildsatzungen, um die Akzeptanz in der Bevölkerung zu erhöhen“, so Jutta Wegmann.

Ersatzpflanzung oder Ausgleichspflanzungen festgelegt

Mit der Verabschiedung der Baumschutzsatzung wird es künftig verboten sein, geschützte Bäume zu beseitigen oder sie derart zu beeinträchtigen, dass sie eingehen. Zulässig sind weiterhin Baumbehandlungen, wie Pflege- und Erhaltungsmaßnahmen, Maßnahmen der Verkehrssicherung und Gefahrenabwehr, das Zurückschneiden bruchgefährdeter Bäume, die fachgerechte Pflege von Kopfweiden sowie die Herstellung des Lichtraumprofils an Straßen.

Für künftige Bauvorhaben gilt ein Baumbestandsplan unter Berücksichtigung geschützter Bäume. Falls dies nicht möglich ist, besteht grundsätzlich eine Verpflichtung für eine Ersatzpflanzung. Wenn in begründeten Ausnahmefällen diese nicht vorgenommen werden kann, ist eine Ausgleichszahlung zu entrichten. Bei Nichtachtung oder Zuwiderhandlung können Geldbußen auferlegt werden.

 

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